Ab 25.1.: Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV
Sehr geehrte Fahrgäste,
die rheinland-pfälzische Landesregierung hat mit der aktualisierten Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie folgende Regelung erlassen:
Im Nahverkehr ist das Tragen von medizinischen Masken für die Fahrgäste vorgeschrieben. Unter medizinischen Masken sind sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu verstehen. Das gilt für Fahrzeuge und Haltestellen.
Diese Regeln gelten dementsprechend in unseren Fahrzeugen.
Ihr Team von Zickenheiner, KVG Zickenheiner und OVEM