Maskenpflicht im ÖPNV in Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Fahrgäste,
grundsätzlich müssen alle Fahrgäste bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen (OP- bzw. FFP2-Maske; Ausnahmen regelt die rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung, an die wir uns vollumfänglich halten).
Das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt darüber hinaus FFP2-Masken (oder vergleichbar) bei andauernden Inzidenzen von über 100 vor. Unser Fahrgäste sind aufgefordert, sich über die Inzidenzrate zu informieren und sich entsprechend zu verhalten.
Gute Fahrt wünscht Ihr Zickenheiner-Team